Zu Tagesordnungspunkt 4 der JHV des LBV Hessen am 05.03.11: Der Antrag des Bridgeclub Bergstraße e.V. lautet: Die Verbandsversammlung möge eine Ergänzung der Satzung in § 1 Absatz (1) als Satz 2 und 3 wie folgt beschließen: „Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung wird dem Namen der Zusatz e.V. angefügt.“ Der Vorstand des LBVH nimmt hierzu wie folgt Stellung: Dieser Punkt wurde bereits im vergangenen Jahr bei der Beratung über die Satzungsänderung besprochen und verworfen, weil die Versammlung wegen der Kosten und des Aufwandes sowie der möglichen juristischen Folgen keinen Vorteil sieht. Der Vorstand hat im Sommer 2010 auf Antrag von Herrn Pilgrim (BC Bergstraße e.V.) sich dieser Frage erneut gewidmet und ist zum gleichen Ergebnis gekommen und empfiehlt deshalb die Ablehnung dieses Satzungsänderungsantrages.