Regional- und Landesliga Statuten

Landesbridgeverband Hessen

 


 

§1 Allgemeines

 

Die Teamligen des Landesbridgeverbandes (LBV) Hessen sind Teil der bridgesportlichen Aktivitäten dieses Bridge-Bezirks und unterliegen damit der Verantwortung des Bezirksvorstandes.

Dieser legt in den nachfolgend beschriebenen Liga-Statuten für den Landesbridgeverband Hessen die Regeln für den Spielbetrieb fest.

Die Bestimmungen der Team-Liga Ordnung und der Turnierordnung des Deutschen Bridge-Verbandes (DBV)  finden entsprechende Anwendung.

In einigen Punkten wurden Modifizierungen vorgenommen, die sich in der Praxis des Spielbetriebs der Teamligen ergeben und bewährt haben.

 

§2 Organisation         

 

Unterhalb der Bundesligen werden im Landesbridgeverband Hessen in verschiedenen Klassen Teamligakämpfe ausgetragen.

Das  Spieljahr ist das Kalenderjahr.

Die Durchführung des Teamliga-Betriebes liegt im Aufgabenbereich des LBV-Sportwarts. Als Vorsitzender führt er den "Ligaausschuss", der den organisatorischen Ablauf wie Klasseneinteilung, Terminplanung und Ergebnisdienst der einzelnen Ligen regelt; die Kommunikation mit den teilnehmenden Clubs und Teams (Saisonausschreibung, Rückmeldung usw.) erfolgt per email oder über die Homepage des LBV.

Weitere Mitglieder im Ligaausschuss sind die vom LBV-Sportwart für die Betreuung der Ligen eingesetzten Ligaobmänner.

 

§3 Verantwortlichkeit der Vereine und Spielberechtigung der Teams

 

Spielberechtigt sind alle Bridgespieler[1], die Mitglieder eines Vereins im Landesbridgeverband Hessen sind; sie dürfen allerdings nur für einen Verein antreten, in dem sie auch Mitglied sind.

Jeder Spieler darf nur für eine Mannschaft gemeldet werden.

Jede Mannschaft tritt im Namen ihres Vereins auf; jeder Verein kann beliebig viele Teams melden, die fortlaufend durchnummeriert werden.

 

 

 

 

 

Für ein Team können vier bis acht Spieler gemeldet werden. Pro Kampf sind bis zu 8 Spieler des Teams einsetzbar.

Nachmeldungen und Aushilfen regelt §3 der Team-Liga Ordnung. Eine Teamergänzung ist unverzüglich dem zuständigen Ligaobmann mitzuteilen.

In begründeten Ausnahmefällen kann der zuständige Ligaobmann den Einsatz von mehr als 8 Spielern während der Saison genehmigen.

 

§4  Klasseneinteilung, Auf- und Abstieg

 

Es wird in mehreren Klassen mit jährlichem Auf- und Abstieg gespielt. Die Einteilung der einzelnen Ligen erfolgt nach Meldeschluss und unter Berücksichtigung der letztjährigen Ergebnisse.

Die Ligen sind hierarchisch gegliedert: Die oberste Klasse ist die Regionalliga; darunter gibt es nach Bedarf gestaffelte Landesligen. Die einmal erspielte Ligazugehörigkeit bleibt für den jeweiligen Verein erhalten. Tritt ein Team nicht mehr an, kann der Verein eine neue Mannschaft für die jeweilige Liga aufstellen. Bei personellen Änderungen im Team ist eine Absprache zwischen Teamkapitän und Vereinsvorstand empfehlenswert.

Neu angemeldete Teams starten in der untersten Landesliga. Der Bezirksvorstand kann in Abstimmung mit dem Ligaausschuss in begründeten Ausnahmefällen den Start in einer höheren Liga gestatten.

 

Abstieg

 

Es steigen die beiden letztplatzierten Teams ab. Sollte eine Liga weniger als 8 Teams beinhalten, so steigt nur ein Team ab.

Hat eine Liga mehr als 10 Teams, kann der Spielmodus eine Relegation oder mehr Absteiger vorsehen.

Steigen mehr Teams in eine Liga ab als freie Plätze vorhanden sind, erhöht sich die Zahl der Absteiger aus der betreffenden Liga.

Scheidet genau ein Team durch Auflösung aus einer Liga aus oder geht freiwillig in die nächstniedere Liga, so verringert sich dadurch die Zahl der Absteiger; scheidet ein weiteres Team aus, erhöht sich die Zahl der Aufsteiger aus der nächstniedrigeren Liga.

 

Aufstieg

 

In den Landesligen steigen die beiden Bestplatzierten in die nächsthöhere Liga auf.

Der Sieger der Regionalliga kann an der Aufstiegsrunde zur 3.Bundesliga teilnehmen           (§5 Team-Liga Ordnung ).

Steigt dieses Team in die 3.Bundesliga auf, verringert sich in der Regionalliga die Zahl der Absteiger, sofern nicht ein anderes Team aus der     3. Bundesliga in unseren LBV absteigt.

Verzichtet ein Team auf sein Aufstiegs- oder Teilnahmerecht, geht dieses auf das nächstplatzierte Team über.

 

Sollten sich Fälle ergeben, die durch diesen Paragraphen nicht abgedeckt werden, entscheidet der Bezirksvorstand in Abstimmung mit dem Ligaausschuss über die endgültige Einteilung oder  die Ansetzung einer Relegation.

 

 

§ 5 Spiel- und Terminplan

 

Zu Beginn der Saison werden vom Ligaausschuss Spielpläne für die einzelnen Ligen erstellt. 

Die genauen Termine und der jeweilige Spielort sind dem Spielplan der Ligen zu entnehmen.

Außer in Ligen mit mehr als 10 Teams hat jedes Team gegen alle anderen Teams anzutreten, wobei Mannschaften aus dem gleichen Verein möglichst am ersten Spieltag aufeinander treffen sollten.

Dem Spielplan kann das jeweilige Heimrecht und der Zeitrahmen, in dem die Spiele ausgetragen werden sollen, entnommen werden.

Spielpläne, Ergebnisse und Zwischenstände können auf der Homepage des LBV eingesehen werden.

Einsprüche jeglicher Art sind innerhalb von 4 Wochen dem zuständigen Ligaobmann schriftlich mitzuteilen.

 

Zusätzlich gelten folgende Regelungen:

 

Im Regelfall werden an jedem Tag  (SA/SO) 48 Boards gespielt.

Die Raucherregelung der TO für die Bundesligen ( §10, Absatz 2 )  gilt sinngemäss, d.h. in den Spielräumen ist während der gesamten Veranstaltung Rauchen nicht erlaubt.

 

 

 

 

 

 

Insbesondere in der untersten Landesliga kann es in Abhängigkeit von der Teamanzahl zu Einzelkämpfen kommen.

Für den Austragungsmodus bei Einzelkämpfen gilt folgende Regelung:

Die Kapitäne (oder die Vertreter) der Heimmannschaften sollten sich bis zum Ende des ersten Monats im Quartal mit den Kapitänen der Gastmannschaften in Verbindung zu setzen um einen Termin für den Teamkampf zu vereinbaren.   Versäumt das Heimteam diesen Termin und wird eine zusätzliche Frist von 2 Wochen überschritten, sollte der Kapitän der  Gastmannschaft eigene Terminvorschläge unterbreiten und gegebenenfalls den betreffenden Ligaobmann informieren.

Führt auch das nicht zum Erfolg, legt der Ligaobmann einen Termin fest, an dem der Kampf ausgetragen werden muss.

Sollte das Spiel nicht stattfinden, erfolgt eine Siegpunktregelung nach §7 dieser Ausschreibung.

Offizielle Spieltage sind Freitagabend und Samstag, wobei es den Kapitänen freisteht, auch andere Tage zu vereinbaren.

Der Spielort kann beliebig gewählt werden, d.h. es kann auch in Privathäusern gespielt werden, wenn eine entsprechende Einvernahme erzielt wurde.

Von den Gästespielern darf kein Tischgeld erhoben werden.

In der untersten Landesliga kann es bei einer geringen Teilnehmeranzahl  zu einem Modus mit Hin- und Rückspielen kommen.

In Ligen mit einer Finalrunde kann es ebenfalls zu Hin- und Rückspiel kommen.

 

              §6 Abwicklung der Kämpfe

 

Es werden im Regelfall 32 Boards pro Kampf gespielt: Nach 16 Austeilungen erfolgt eine Zwischenabrechnung und neue Paare können eingewechselt werden (als neues Paar gilt auch der Austausch von einem Spieler). Für 16 Boards steht jeweils eine Spielzeit von 130 Minuten zur Verfügung ( incl. Abrechnung ).

In Abhängigkeit von der Teamanzahl in einer Liga kann der Spielmodus auch Kämpfe mit einer anderen Boardanzahl vorsehen.

Für die Umrechnung der Scores in IMPs und Siegpunkte sowie für die Platzierungen der Teams in der Tabelle gelten die Regeln des DBV.

Hinsichtlich der erlaubten Systeme und Konventionen gelten ebenfalls die Regeln des DBV.

Für alle Ligen gilt Systemkategorie C ( TO 2008, Anhang B ).

Jedes Paar hat 2 vollständig ausgefüllte Konventionskarten des DBV vorzulegen.

 

§7 Wertung nicht ausgetragener Kämpfe

 

§ 40 der Turnierordnung findet Anwendung.

Tritt ein Team ohne ausreichenden Grund oder unentschuldigt zu einem Match nicht an, verliert dieses Team und der Verein im Folgejahr das Startrecht in der betreffenden Liga für dieses Team.

 

§8  Sport-/Schieds-/Disziplinargerichtsfälle

 

Folgende 2 Möglichkeiten sind zu unterscheiden:

 

a)  Ein Turnierleiter ist anwesend :

Wird die Entscheidung des Turnierleiters

(1. Instanz) nicht akzeptiert, ist ein Schiedsgerichtsformular auszufüllen und zusammen mit der Protestgebühr  ( € 25.00 )  dem Sportgericht des LBV Hessen über den Ligaobmann zukommen zu lassen.

Bei Austragung von Einzelkämpfen sollte vor Beginn des Kampfes Einvernehmen darüber bestehen, ob ein anwesender TL von beiden Seiten akzeptiert wird.

Falls nicht ist nach b) zu verfahren.

 

b)  Ein Turnierleiter ist nicht anwesend :

In einem solchen Fall haben sich die beiden Kapitäne auf einen Turnierleiter (1. Instanz)  zu einigen, den sie fernmündlich oder schriftlich befragen. Gegen dessen Entscheidung ist wiederum, unter Hinzufügung eines Schiedsgerichtsformulars und der Protestgebühr            (€ 25.00) , das Sportgericht des LBV Hessen über den Ligaobmann einzuschalten.

 

Für sonstige Streitfälle ist das Schieds- und    Disziplinargericht des LBV Hessen zuständig.  

 

Beide Kapitäne können eine Stellungnahme mit Beschreibung des Vorfalls über den Ligaobmann einreichen.

 

§ 9 Nenngeld und dessen Verwendung

 

Das Nenngeld beträgt  € 26.00  pro Team und Saison und ist von den Vereinen bis zum 31.01.  

des jeweiligen Jahres auf folgendes Konto       einzuzahlen:

 

Bezirkskonto:    DBV Bezirk Rhein-Main

       Stichwort ‘Liga 201x’, Vereinsname,

                        Anzahl Ligateams

       Commerzbank : BLZ  500 400 00

       Konto-Nr. 372 034 900

 

 

 

 

Die Nenngelder dienen der Abdeckung entstehender Kosten bei der Durchführung und Organisation des Teamliga-Betriebes.

 

 

§10 Clubpunkte

 

Die erspielten Clubpunkte werden aufsummiert und nach Saisonende in die DBV-Datenbank eingespeist.

 

Es gilt die Masterpunkt-Ordnung 2011 des DBV.

Danach sind folgende Clubpunkte pro Spieler zu gewinnen:

 

 Sieg

Unentschieden

Liga

100

50

Regionalliga

75

30

1.Landesliga

50

25

2./3.Landesliga

Bemerkung: 1 IMP Differenz reicht zum Sieg

 

Clubpunkte werden nur an Spieler vergeben, die mindestens die Hälfte der Boards eines Kampfes gespielt haben.

 

 

§11 Rückmeldung und Neuanmeldung

 

Die Verantwortung, dass die Mannschaften, die auch im folgenden Jahr wieder an der Teamliga teilnehmen wollen, rechtzeitig über die Homepage des LBV zurückgemeldet werden, liegt bei den jeweiligen Clubs.

Neuanmeldungen für das folgende Jahr müssen ebenfalls bis zum auf der Homepage angegebenen Termin erfolgen.

Bei der Anmeldung sind die Adressen, Telefonnummern und insbesondere e-mail-Adressen des Team-Kapitäns und dessen Vertreter anzugeben; soweit vorhanden, sollten zusätzlich auch  Faxnummern angegeben werden.

Weiterhin ist für jeden gemeldeten Spieler die DBV-Mitgliedsnummer anzugeben.

 

Stand: Januar 2011



[1]Bei der Wortwahl in diesen Statuten ist die männliche Form nicht geschlechtsspezifisch zu verstehen.