Regional- und Landesliga
Statuten
Landesbridgeverband
Hessen
§1 Allgemeines
Die Teamligen des Landesbridgeverbandes
(LBV) Hessen sind Teil der bridgesportlichen Aktivitäten dieses Bridge-Bezirks
und unterliegen damit der Verantwortung des Bezirksvorstandes.
Dieser legt in den nachfolgend
beschriebenen Liga-Statuten für den Landesbridgeverband Hessen die Regeln für
den Spielbetrieb fest.
Die Bestimmungen der Team-Liga Ordnung und
der Turnierordnung des Deutschen Bridge-Verbandes (DBV) finden entsprechende Anwendung.
In einigen Punkten wurden Modifizierungen
vorgenommen, die sich in der Praxis des Spielbetriebs der Teamligen ergeben und
bewährt haben.
§2 Organisation
Unterhalb der Bundesligen werden im Landesbridgeverband
Hessen in verschiedenen Klassen Teamligakämpfe ausgetragen.
Das
Spieljahr ist das Kalenderjahr.
Die Durchführung des Teamliga-Betriebes
liegt im Aufgabenbereich des LBV-Sportwarts. Als Vorsitzender führt er den
"Ligaausschuss", der den organisatorischen Ablauf wie Klasseneinteilung,
Terminplanung und Ergebnisdienst der einzelnen Ligen regelt; die Kommunikation mit
den teilnehmenden Clubs und Teams (Saisonausschreibung, Rückmeldung usw.) erfolgt
per email oder über die Homepage des LBV.
Weitere Mitglieder im Ligaausschuss sind
die vom LBV-Sportwart für die Betreuung der Ligen eingesetzten Ligaobmänner.
§3 Verantwortlichkeit der Vereine
und Spielberechtigung der Teams
Spielberechtigt sind alle Bridgespieler[1],
die Mitglieder eines Vereins im Landesbridgeverband Hessen sind; sie dürfen
allerdings nur für einen Verein antreten, in dem sie auch Mitglied sind.
Jeder Spieler darf nur für eine Mannschaft
gemeldet werden.
Jede Mannschaft tritt im Namen ihres
Vereins auf; jeder Verein kann beliebig viele Teams melden, die fortlaufend
durchnummeriert werden.
Für ein Team können vier bis acht Spieler
gemeldet werden. Pro Kampf sind bis zu 8 Spieler des Teams einsetzbar.
Nachmeldungen und Aushilfen regelt §3 der
Team-Liga Ordnung. Eine Teamergänzung ist unverzüglich dem zuständigen
Ligaobmann mitzuteilen.
In begründeten Ausnahmefällen kann der
zuständige Ligaobmann den Einsatz von mehr als 8 Spielern während der Saison
genehmigen.
§4
Klasseneinteilung, Auf- und Abstieg
Es wird in mehreren Klassen mit jährlichem
Auf- und Abstieg gespielt. Die Einteilung der einzelnen Ligen erfolgt nach
Meldeschluss und unter Berücksichtigung der letztjährigen Ergebnisse.
Die Ligen sind hierarchisch gegliedert:
Die oberste Klasse ist die Regionalliga; darunter gibt es nach Bedarf
gestaffelte Landesligen. Die einmal erspielte Ligazugehörigkeit bleibt für den
jeweiligen Verein erhalten. Tritt ein Team nicht mehr an, kann der Verein eine
neue Mannschaft für die jeweilige Liga aufstellen. Bei personellen Änderungen
im Team ist eine Absprache zwischen Teamkapitän und Vereinsvorstand empfehlenswert.
Neu angemeldete Teams starten in der untersten
Landesliga. Der Bezirksvorstand kann in Abstimmung mit dem Ligaausschuss in begründeten
Ausnahmefällen den Start in einer höheren Liga gestatten.
Abstieg
Es steigen die beiden letztplatzierten
Teams ab. Sollte eine Liga weniger als 8 Teams beinhalten, so steigt nur ein
Team ab.
Hat eine Liga mehr als 10 Teams, kann der
Spielmodus eine Relegation oder mehr Absteiger vorsehen.
Steigen mehr Teams in eine Liga ab als freie
Plätze vorhanden sind, erhöht sich die Zahl der Absteiger aus der betreffenden
Liga.
Scheidet genau ein Team durch Auflösung
aus einer Liga aus oder geht freiwillig in die nächstniedere Liga, so
verringert sich dadurch die Zahl der Absteiger; scheidet ein weiteres Team aus,
erhöht sich die Zahl der Aufsteiger aus der nächstniedrigeren Liga.
Aufstieg
In den Landesligen steigen die beiden
Bestplatzierten in die nächsthöhere Liga auf.
Der Sieger der Regionalliga kann an der Aufstiegsrunde
zur 3.Bundesliga teilnehmen (§5
Team-Liga Ordnung ).
Steigt dieses Team in die 3.Bundesliga
auf, verringert sich in der Regionalliga die Zahl der Absteiger, sofern nicht
ein anderes Team aus der 3. Bundesliga
in unseren LBV absteigt.
Verzichtet ein
Team auf sein Aufstiegs- oder Teilnahmerecht, geht dieses auf das nächstplatzierte
Team über.
Sollten sich
Fälle ergeben, die durch diesen Paragraphen nicht abgedeckt werden, entscheidet
der Bezirksvorstand in Abstimmung mit dem Ligaausschuss über die endgültige Einteilung
oder die Ansetzung einer Relegation.
§ 5 Spiel- und Terminplan
Zu Beginn der Saison werden vom Ligaausschuss
Spielpläne für die einzelnen Ligen erstellt.
Die genauen Termine und der jeweilige
Spielort sind dem Spielplan der Ligen zu entnehmen.
Außer in Ligen mit mehr als 10 Teams hat
jedes Team gegen alle anderen Teams anzutreten, wobei Mannschaften aus dem
gleichen Verein möglichst am ersten Spieltag aufeinander treffen sollten.
Dem
Spielplan kann das jeweilige Heimrecht und der Zeitrahmen, in dem die Spiele
ausgetragen werden sollen, entnommen werden.
Spielpläne, Ergebnisse und Zwischenstände
können auf der Homepage des LBV eingesehen werden.
Einsprüche jeglicher Art sind innerhalb
von 4 Wochen dem zuständigen Ligaobmann schriftlich mitzuteilen.
Zusätzlich gelten folgende Regelungen:
Im Regelfall werden an jedem Tag (SA/SO) 48 Boards gespielt.
Die Raucherregelung der TO für die Bundesligen
( §10, Absatz 2 ) gilt sinngemäss, d.h. in den Spielräumen ist während der
gesamten Veranstaltung Rauchen nicht erlaubt.
Insbesondere in der untersten Landesliga
kann es in Abhängigkeit von der Teamanzahl zu Einzelkämpfen kommen.
Für den Austragungsmodus bei Einzelkämpfen
gilt folgende Regelung:
Die Kapitäne (oder die Vertreter) der
Heimmannschaften sollten sich bis zum Ende des ersten Monats im Quartal mit den
Kapitänen der Gastmannschaften in Verbindung zu setzen um einen Termin für den
Teamkampf zu vereinbaren. Versäumt das Heimteam diesen Termin und wird eine zusätzliche Frist von
2 Wochen überschritten, sollte der Kapitän der Gastmannschaft eigene Terminvorschläge
unterbreiten und gegebenenfalls den betreffenden Ligaobmann informieren.
Führt auch das nicht zum Erfolg, legt der
Ligaobmann einen Termin fest, an dem der Kampf ausgetragen werden muss.
Sollte das Spiel nicht stattfinden,
erfolgt eine Siegpunktregelung nach §7 dieser Ausschreibung.
Offizielle Spieltage sind Freitagabend und
Samstag, wobei es den Kapitänen freisteht, auch andere Tage zu vereinbaren.
Der Spielort kann beliebig gewählt werden,
d.h. es kann auch in Privathäusern gespielt werden, wenn eine entsprechende
Einvernahme erzielt wurde.
Von den Gästespielern darf kein Tischgeld
erhoben werden.
In der untersten Landesliga kann es bei
einer geringen Teilnehmeranzahl zu einem
Modus mit Hin- und Rückspielen kommen.
In Ligen mit einer Finalrunde kann es ebenfalls
zu Hin- und Rückspiel kommen.
§6 Abwicklung der Kämpfe
Es werden im Regelfall 32 Boards pro Kampf
gespielt: Nach 16 Austeilungen erfolgt eine Zwischenabrechnung und neue Paare
können eingewechselt werden (als neues Paar gilt auch der Austausch von einem
Spieler). Für 16 Boards steht jeweils eine Spielzeit von 130 Minuten zur Verfügung
( incl. Abrechnung ).
In Abhängigkeit von der Teamanzahl in einer
Liga kann der Spielmodus auch Kämpfe mit einer anderen Boardanzahl
vorsehen.
Für die Umrechnung der Scores
in IMPs und Siegpunkte sowie für die Platzierungen der Teams in der Tabelle
gelten die Regeln des DBV.
Hinsichtlich der erlaubten Systeme und
Konventionen gelten ebenfalls die Regeln des DBV.
Für alle Ligen gilt Systemkategorie C ( TO
2008, Anhang B ).
Jedes Paar hat 2 vollständig ausgefüllte
Konventionskarten des DBV vorzulegen.
§7 Wertung nicht ausgetragener Kämpfe
§ 40 der Turnierordnung findet Anwendung.
Tritt ein Team ohne ausreichenden Grund
oder unentschuldigt zu einem Match nicht an, verliert
dieses Team und der Verein im Folgejahr das Startrecht in der betreffenden Liga
für dieses Team.
§8 Sport-/Schieds-/Disziplinargerichtsfälle
Folgende 2 Möglichkeiten sind zu unterscheiden:
a)
Ein Turnierleiter ist anwesend :
Wird die
Entscheidung des Turnierleiters
(1. Instanz)
nicht akzeptiert, ist ein Schiedsgerichtsformular
auszufüllen und zusammen mit der Protestgebühr ( € 25.00 ) dem Sportgericht des LBV Hessen über den Ligaobmann
zukommen zu lassen.
Bei Austragung
von Einzelkämpfen sollte vor Beginn des Kampfes Einvernehmen darüber bestehen,
ob ein anwesender TL von beiden Seiten akzeptiert wird.
Falls nicht ist
nach b) zu verfahren.
b)
Ein Turnierleiter ist nicht anwesend :
In einem solchen
Fall haben sich die beiden Kapitäne auf einen Turnierleiter (1. Instanz) zu einigen, den sie fernmündlich oder schriftlich
befragen. Gegen dessen Entscheidung ist wiederum, unter Hinzufügung eines Schiedsgerichtsformulars und der Protestgebühr (€ 25.00) ,
das Sportgericht des LBV Hessen über den Ligaobmann einzuschalten.
Für sonstige Streitfälle ist das Schieds- und Disziplinargericht des LBV Hessen zuständig.
Beide Kapitäne können eine Stellungnahme
mit Beschreibung des Vorfalls über den Ligaobmann einreichen.
§
9 Nenngeld und dessen Verwendung
Das Nenngeld
beträgt € 26.00 pro Team und Saison und ist von den Vereinen
bis zum 31.01.
des jeweiligen Jahres auf folgendes Konto einzuzahlen:
Stichwort ‘Liga 201x’, Vereinsname,
Anzahl Ligateams
Commerzbank :
BLZ 500 400 00
Konto-Nr. 372 034 900
Die Nenngelder dienen der Abdeckung
entstehender Kosten bei der Durchführung und Organisation des Teamliga-Betriebes.
§10
Clubpunkte
Die erspielten Clubpunkte werden aufsummiert
und nach Saisonende in die DBV-Datenbank eingespeist.
Es gilt die Masterpunkt-Ordnung 2011 des
DBV.
Danach sind folgende Clubpunkte pro
Spieler zu gewinnen:
Sieg |
Unentschieden |
Liga |
100 |
50 |
Regionalliga |
75 |
30 |
1.Landesliga |
50 |
25 |
2./3.Landesliga |
Bemerkung:
1 IMP Differenz reicht zum Sieg
Clubpunkte werden nur an Spieler vergeben,
die mindestens die Hälfte der Boards eines Kampfes gespielt haben.
§11
Rückmeldung und Neuanmeldung
Die Verantwortung, dass die Mannschaften,
die auch im folgenden Jahr wieder an der Teamliga
teilnehmen wollen, rechtzeitig über die Homepage des LBV zurückgemeldet werden,
liegt bei den jeweiligen Clubs.
Neuanmeldungen für das folgende Jahr müssen
ebenfalls bis zum auf der Homepage angegebenen Termin erfolgen.
Bei der Anmeldung sind die Adressen,
Telefonnummern und insbesondere e-mail-Adressen des
Team-Kapitäns und dessen Vertreter anzugeben; soweit vorhanden, sollten
zusätzlich auch Faxnummern angegeben
werden.
Weiterhin ist für jeden gemeldeten Spieler
die DBV-Mitgliedsnummer anzugeben.
Stand:
Januar 2011
[1]Bei der Wortwahl in diesen
Statuten ist die männliche Form nicht geschlechtsspezifisch zu verstehen.