Informationen zum DBV-Vereinspokal im Sportbezirk Rhein/Main
Wichtige Informationen | |
Durchführung | In den Kämpfen sind mindestens 32 Boards zu spielen. Sollten am Ende des Kampfes beide Teams die gleiche IMP-Zahl erreicht haben, müssen zusätzlich 8 Boards gespielt werden. Sofern danach immer noch IMP-Gleichstand besteht, sind so lange weitere Boards zu spielen, bis eine IMP-Differenz erreicht ist. |
Heimrecht | In der ersten Runde hat das erstgenannte Team Heimrecht. Für alle folgenden Runden gilt, dass das Team, das in der vorherigen Runde auswärts spielen mußte, nun Heimrecht hat. Hatten beide oder keines der Teams vorher Heimrecht, spielt das Team zu Hause, das in der vorhergehenden Runde den höheren Sieg (IMP-Differenz) erzielt hat. Sollte auch die IMP-Differenz gleich sein, entscheidet das Los. |
Zeiplan | Die Teilnehmer der Pokal-Zwischenrunde (Achtel-Finale) sollten spätestens bis zum 15. Juli feststehen und der Geschäftsstelle des DBV gemeldet werden. Bitte tragen Sie deshalb Ihre Kämpfe innerhalb der vorgesehenen Zeiträume aus, bei erkennbaren Terminproblemen informieren Sie bitte rechtzeitig den Vorrunde: bis 28. Februar 1. Runde: bis 15. April 2. Runde: bis 31. Mai 3. Runde: bis 15. Juli Sollte ein Kampf bis zu den angegebenen Terminen nicht stattgefunden haben, wird als verbindlicher Spieltermin der darauf folgende Sonntag um 18:00h festgelegt. Falls bis dahin ohne ausreichenden Grund keine Ergebnisse vorliegen, so wird der Sieger ausgelost. Verantwortlich für die Durchführung (einschließlich Terminierung der Kämpfe) sind die Kapitäne der Home-Teams. Selbstverständlich bleibt es den Kapitänen der Visiting-Teams unbenommen, ihrerseits Spieltermine vorzuschlagen. Sofern ein für das Achtel-Finale qualifiziertes Team zu dieser Ausscheidung nicht antreten kann, so wird es durch seinen letzten Gegner ersetzt. |
Spieler | Es gelten die Durchführungsbestimmungen der §§ 43 ff der Turnierordnung des DBV. Beachten Sie bitte vor allem die besonderen Teilnahmebedingungen des § 44! Verantwortlich für die gemeldeteten Spieler ist der jeweilige Verein. Der Einsatz nicht spielberechtigter Spieler ist nach der TO wie ein Nichtantreten zu werten und führt somit zum Ausscheiden des Teams. Die Spieler der Teams müssen dem DBV nach § 44 Abs. 7 TO bis zum 15. Februar des Jahres dem DBV-Sportwart gemeldet werden. Melden Sie deswegen bitte rechtzeitg die Spieler Ihres Teams (§ 44 Abs. 3 TO) an den |