Landesbridgeverband Hessen e.V.
im Deutschen Bridgeverband

Die Jahreshauptversammlung 2023 findet am 25.2.2023 um 13:00h in den Clubräumen des Aschaffenburger Bridgeclubs statt.

 

Einladung zur Jahreshauptversammlung des Landesbridgeverbands

Wann: 25.2. 13:30
Wo:
Bridgeclub Aschaffenburg
Gebäudekomplex „Jägerhof“
Darmstädter Str. 125 (B26)
63741 Aschaffenburg
 
Stadtauswärts an der B26 liegen wir nach Park Schönbusch auf der linken Seite.  Es gibt eine Abbiege-Spur.
Bitte nur auf den Parkplätzen LINKS vor der Hofeinfahrt parken. Unsere Räume liegen im Hof, im linken Gebäudeflügel.

 

Im Anschluss an die Versammlung (gegen 15.30) wird wieder ein kleines Paarturnier stattfinden. Damit hoffen wir die Teilnahme an der Versammlung attraktiver zu machen. Natürlich sind aber auch Paare, die nicht an der Versammlung teilnehmen konnten, herzlich willkommen.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch den Landesvorsitzenden und Erfassung der Stimmberechtigung
  2. Genehmigung des Protokolls der Hauptversammlung vom 23.3.2019
    Das Protokoll finden Sie hier.
  3. Verabschiedung der Tagesordnung und Feststellung der Anwesenheit und Stimmenzahlen
  4. Bericht des Vorstands
  5. Bericht der Kassenprüferinnen
  6. Jahresabschlüsse 2019 - 2022
    1. Genehmigung
    2. Beschluss gem. § 13, Abs.10 der Satzung über die Festsetzung zu zahlender Turnierleiterhonorare für die Jahre 2019 und 2020
  7. Entlastung des Vorstands
  8. Wahl des Vorstandes
    (Vorsitzende/r, vier Stellvertreter/innen für die Ressorts Finanzen, Sport, Unterrichtswesen, Öffentlichkeitsarbeit)
  9. Wahl der Kassenprüfer/innen
  10. Wahl des Sport- und Disziplinargerichts
  11. Haushaltsplan 2023
    1. Beratung und Genehmigung
      Antrag des Vorstandes: Aussetzung der Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2023
    2. Beschluss gem. § 13, Abs.10 der Satzung über die Festsetzung zu zahlender Turnierleiter Honorare gem. Haushaltsplan für das Jahr 2023
  12. Anträge gemäß §11 Abs. 7
  13. Sonstiges

 

Anträge der Mitgliedsvereine müssen dem Vorstand spätestens 14 Tage (11.2.2023) vor dem Termin der Hauptversammlung mit Begründung schriftlich zugegangen sein. Der Schriftform genügt auch eine Übermittlung per Fax oder E-Mail.